EU-Richtlinien
Die neue EU-Richtlinie von Dezember 2008 setzt die Mindestanforderungen für die Haushaltsbeleuchtung fest. Sie soll in erster Linie den Klimaschutz innerhalb der EU fördern, indem sie CO2 Emissionen reduziert.
Die EU-Richtlinie besagt, dass ab 01. September 2009 besonders energieintensive Lampen für die Nutzung in Privathaushalten in der EU nicht betrieben werden dürfen. Das betrifft vor allem die herkömmliche Glühlampe. Nicht mehr erlaubt ist der Vertrieb von mattierten Lampen (außer Lampen mit Energieklasse A), sowie Glühlampen mit 80 und mehr Watt. Die Standards der Qualitätsanforderungen, Energieeffizienz und Wattzahl werden in den kommenden Jahren so verschärft, dass die klimaschädliche Glühbirne bis 2012 vom Markt verschwunden sein wird.
| Stufe | Verbot von: | |
|---|---|---|
| 1 | ab 01.09.2009 | mattierten Lampen (außer Energieklasse A), sowie klaren Glühbirnen 80 Watt und mehr |
| 2 | ab 01.09.2010 | klaren Glühbirnen 65 Watt und mehr |
| 3 | ab 01.09.2011 | klaren Glühbirnen 45 Watt und mehr |
| 4 | ab 01.09.2012 | klaren Glühbirnen 7 Watt und mehr |
Energiesparlampen und LEDs werden diese Anforderungen erfüllen können, doch wird die Energiesparlampe nicht die Haltbarkeit und Sparsamkeit im Stromverbrauch der LED erreichen.
Nach neusten Erkenntnissen will die EU nun auch die Energiesparlampe verbieten. Gründe für diese Überlegung sind vor allem die hochgiftigen und umweltschädlichen Substanzen der Lampe. (Siehe auch „LED und Umwelt“ )
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