Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Inverkehrbringer gemäß EU-Verordnung, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Vorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Wichtig zu wissen ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht von einer Prüfstelle vergeben wird, sondern vom Hersteller selbst! Er sagt damit aus, dass sein Produkt den geltenden Vorschriften entspricht. Die CE-Kennzeichnung allein erbringt somit keinen Nachweis, dass die Anforderungen auch tatsächlich erfüllt sind.