Staatliche Förderungen von LED-Beleuchtungsprojekten sichern

Leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und sparen Sie gleichzeitig Geld

Die Umstellung von herkömmlicher auf LED-Beleuchtung leistet einen signifikanten Beitrag bei der Erreichung einer treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Lebensweise. Mit der Umrüstung auf LED-Technologie können Energieeinsparungen von über 80 % gegenüber herkömmlichen Leuchten erreicht werden. Gleichzeitig wird die Lichtqualität verbessert und die Steuerung kann deutlich effizienter gestaltet werden.

Aufgrund der hohen Einsparungen gegenüber konventionellen Leuchtmitteln, amortisiert sich die Umstellung auf LED-Beleuchtung innerhalb weniger Jahre. Dennoch schrecken die Anfangskosten interessierte Firmen und Kommunen häufig davon ab, in eine effiziente LED-Beleuchtung zu investieren und so aktiv Energiekosten und Emissionen zu senken.

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit staatliche Förderung für Ihr LED-Beleuchtungsprojekt zu beantragen. Nachfolgend haben wir zwei verschiedene Angebote aufgeführt und übersichtlich dargestellt wer förderberechtigt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie hoch die Förderung sein kann.

LED-Förderung für Kommunen und eingetragene Vereine

durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind

  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten und Schulen bzw. deren Träger

  • öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger

  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen

  • öffentliche und freie, gemeinnützige Jugendwerkstätten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die nach SGB VIII anerkannt sind, bzw. deren Träger

  • kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft

  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus, die im Vereinsregister eingetragen sind

  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bzw. deren Träger

Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten erhalten eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote für ausgewählte Förderschwerpunkte. 

  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuerungstechnik zur zonenweisen zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung

  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik in Kombination mit der Installation einer Regelungs- und Steuertechnik für eine adaptive Nutzung der Beleuchtungsanlage

  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik

  • Zuschüsse von 20 bis 25 Prozent 
  • Zuschüsse von 25 bis 30 Prozent für finanzschwache Kommunen 
  • Mindestzuwendung in Höhe von 5.000 Euro 
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich 
  • Zusammenschluss von gleichartigen Antragstellern möglich 

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung stellt das Bundesumweltministerium den Kommunen zusätzlich 100 Millionen Euro für Klimaschutz zur Verfügung, um notwendige Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen.

Zentrale Änderungen sind: 

  • Erhöhung der Förderquoten in der Kommunalrichtlinie um jeweils 10 Prozentpunkte in allen Förderschwerpunkten für alle Antragstellergruppen sowie eine damit einhergehende Absenkung des Mindesteigenanteils 
  • Nachträglich eingeworbene Deckungsmittel wie Drittmittel, Kredite oder Mittel weiterer Fördermittelgeber können in vollem Umfang genutzt werden, ohne dass es zu einer nachträglichen Kürzung der Bundesmittel kommt. 
  • Die Definition finanzschwacher Kommunen wird erweitert. Es profitieren auch diejenigen, die erst kürzlich in eine finanzielle Notlage geraten sind. Als finanzschwach gelten künftig Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. 
  • Ganzjährig bis 31. Dezember 2022 
  • Erhöhte Förderung:
    1. August 2020 bis 31. Dezember 2021 
  • Aufnahme Bestandsbeleuchtung

  • Lichtplanung

  • Berechnung Einsparung Energiekosten & CO2

  • Angebot neue Beleuchtung (evtl. mit Montage)

Der Antrag muss über die Seite des Projektträgers Jülich www.krl-online.de gestellt werden. Ein hilfreiches Video zur Anmeldung finden Sie hier: Tutorial Easy Online Anmeldung Jülich

LED-Förderung für Unternehmen

durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • freiberuflich Tätige

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände 

  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren

Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.

  • 20 % der förderfähigen Ausgaben 
  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto 
  • Ab 01.01.2021 bis 31.12.2030

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

LEDoptix ist Ihr Partner in Beleuchtungsfragen

Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter nehmen die Ist-Situation Ihrer Beleuchtung auf, erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lichtkonzept und eruieren mit Ihnen Ihre Möglichkeiten in Sachen staatlicher Fördermittel, individueller Finanzierungskonzepte sowie maßgeschneiderter Leasingmodelle.

Unsere erfolgreich umgesetzten Projekte

Wir haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Tennishallen, Büros und Lagerhallen erfolgreich auf LED-Beleuchtung umgerüstet. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen kleinen Auszug aus unseren abgeschlossenen Umrüstungsprojekten. [zu den Referenzen]