Staatliche Förderungen von LED-Beleuchtungsprojekten sichern

Leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und sparen Sie gleichzeitig Geld

Die Umstellung von herkömmlicher auf LED-Beleuchtung leistet einen signifikanten Beitrag bei der Erreichung einer treibhausgasneutralen Wirtschafts- und Lebensweise. Mit der Umrüstung auf LED-Technologie können Energieeinsparungen von über 80 % gegenüber herkömmlichen Leuchten erreicht werden. Gleichzeitig wird die Lichtqualität verbessert und die Steuerung kann deutlich effizienter gestaltet werden.

Aufgrund der hohen Einsparungen gegenüber konventionellen Leuchtmitteln, amortisiert sich die Umstellung auf LED-Beleuchtung innerhalb weniger Jahre. Dennoch schrecken die Anfangskosten interessierte Firmen und Kommunen häufig davon ab, in eine effiziente LED-Beleuchtung zu investieren und so aktiv Energiekosten und Emissionen zu senken.

Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit staatliche Förderung für Ihr LED-Beleuchtungsprojekt zu beantragen. Nachfolgend haben wir zwei verschiedene Angebote aufgeführt und übersichtlich dargestellt wer förderberechtigt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie hoch die Förderung sein kann.

LED-Förderung für Unternehmen

durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

  • freiberuflich Tätige

  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln

  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände 

  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren

Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig.

  • 20 % der förderfähigen Ausgaben 
  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro brutto 
  • Ab 01.01.2021 bis 31.12.2030

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

LEDoptix ist Ihr Partner in Beleuchtungsfragen

Unsere geschulten und erfahrenen Mitarbeiter nehmen die Ist-Situation Ihrer Beleuchtung auf, erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Lichtkonzept und eruieren mit Ihnen Ihre Möglichkeiten in Sachen staatlicher Fördermittel, individueller Finanzierungskonzepte sowie maßgeschneiderter Leasingmodelle.

Unsere erfolgreich umgesetzten Projekte

Wir haben in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Tennishallen, Büros und Lagerhallen erfolgreich auf LED-Beleuchtung umgerüstet. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen kleinen Auszug aus unseren abgeschlossenen Umrüstungsprojekten. [zu den Referenzen]

  • LED-Beleuchtung Hochregallager Getränkehändler Pachmayr

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