ASR A3.4 (Arbeitsstättenregel Beleuchtung)
Anwendungsbereiche
- Alle Arbeitsstätten mit fest eingerichteten Arbeitsplätzen in Deutschland
- Produktionshallen, Lager, Büros und angeschlossene Nebenräume
- Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz
- Referenz bei Prüfungen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft
Vorteile
- Klare, rechtssichere Vorgaben statt individueller Interpretation
- Schutz der Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Folgen mangelhafter Beleuchtung
- Reduziertes Haftungsrisiko für Arbeitgeber bei Unfällen oder Beschwerden
- Einheitlicher Maßstab für die Bewertung und Modernisierung bestehender Anlagen
Worauf Sie achten sollten
- Die ASR A3.4 wird regelmäßig aktualisiert – Bestandsanlagen sollten periodisch auf den aktuellen Stand geprüft werden
- Eine Gefährdungsbeurteilung muss die spezifischen Sehaufgaben jedes Arbeitsplatzes einzeln berücksichtigen
- Fehlende Dokumentation kann bei Kontrollen oder im Schadensfall zum Nachteil des Arbeitgebers ausgelegt werden
FAQ
F: Gilt die ASR A3.4 auch für kleine Betriebe?
A: Ja, sie gilt grundsätzlich für alle Arbeitsstätten unabhängig von der Betriebsgröße, sobald dort Arbeitsplätze eingerichtet sind.
F: Was passiert bei Verstoß gegen die ASR A3.4?
A: Die Aufsichtsbehörde kann Auflagen zur Nachbesserung erteilen; im Schadensfall kann eine nicht normkonforme Beleuchtung die Haftungsfrage des Arbeitgebers negativ beeinflussen.
F: Wie weist man die Einhaltung der ASR A3.4 nach?
A: Über einen Beleuchtungsstärkenachweis auf Basis einer fachgerechten Lichtplanung beziehungsweise -messung für jeden relevanten Arbeitsbereich.
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