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ASR A3.4 (Arbeitsstättenregel Beleuchtung)

 

Die ASR A3.4 ist die deutsche Arbeitsstättenregel, die konkretisiert, wie Arbeitgeber die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zur Beleuchtung am Arbeitsplatz technisch umzusetzen haben.
Sie regelt unter anderem Mindestbeleuchtungsstärken je Tätigkeit, Blendbegrenzung und die Berücksichtigung von Tageslicht. Die Sicherheitsbeleuchtung ist in der eigenen Regel ASR A3.4/7 geregelt. Die ASR A3.4 gilt für praktisch jeden Gewerbebetrieb mit Arbeitsplätzen und ist die Grundlage dafür, dass Arbeitgeber die Beleuchtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen und dokumentieren. Im Unterschied zur europäischen DIN EN 12464-1, die technische Zielwerte vorgibt, konkretisiert die ASR A3.4 die Arbeitsstättenverordnung für Deutschland: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen (Vermutungswirkung). Abweichungen sind nur zulässig, wenn ein gleichwertiger Schutz erreicht wird.

 

Anwendungsbereiche

  • Alle Arbeitsstätten mit fest eingerichteten Arbeitsplätzen in Deutschland
  • Produktionshallen, Lager, Büros und angeschlossene Nebenräume
  • Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen im Arbeitsschutz
  • Referenz bei Prüfungen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft

 

Vorteile

  • Klare, rechtssichere Vorgaben statt individueller Interpretation
  • Schutz der Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Folgen mangelhafter Beleuchtung
  • Reduziertes Haftungsrisiko für Arbeitgeber bei Unfällen oder Beschwerden
  • Einheitlicher Maßstab für die Bewertung und Modernisierung bestehender Anlagen

 

Worauf Sie achten sollten

  • Die ASR A3.4 wird regelmäßig aktualisiert – Bestandsanlagen sollten periodisch auf den aktuellen Stand geprüft werden
  • Eine Gefährdungsbeurteilung muss die spezifischen Sehaufgaben jedes Arbeitsplatzes einzeln berücksichtigen
  • Fehlende Dokumentation kann bei Kontrollen oder im Schadensfall zum Nachteil des Arbeitgebers ausgelegt werden

 

FAQ

F: Gilt die ASR A3.4 auch für kleine Betriebe?

A: Ja, sie gilt grundsätzlich für alle Arbeitsstätten unabhängig von der Betriebsgröße, sobald dort Arbeitsplätze eingerichtet sind.

F: Was passiert bei Verstoß gegen die ASR A3.4?

A: Die Aufsichtsbehörde kann Auflagen zur Nachbesserung erteilen; im Schadensfall kann eine nicht normkonforme Beleuchtung die Haftungsfrage des Arbeitgebers negativ beeinflussen.

F: Wie weist man die Einhaltung der ASR A3.4 nach?

A: Über einen Beleuchtungsstärkenachweis auf Basis einer fachgerechten Lichtplanung beziehungsweise -messung für jeden relevanten Arbeitsbereich.

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