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Beleuchtungsstärkenachweis

 

Der Beleuchtungsstärkenachweis ist die schriftliche Dokumentation, dass die tatsächliche oder geplante Beleuchtung eines Arbeitsbereichs die vorgeschriebenen Normwerte erfüllt.

Er basiert entweder auf einer rechnergestützten Lichtberechnung im Planungsstadium oder auf einer Messung mit kalibrierten Luxmetern an einer bestehenden Anlage. Der Nachweis dient Arbeitgebern als rechtssichere Absicherung gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaft und im Schadensfall und dokumentiert je Arbeitsbereich, ob die Vorgaben aus ASR A3.4 und DIN EN 12464-1 eingehalten werden.

 

Anwendungsbereiche

  • Nachweis gegenüber Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft
  • Grundlage für die Abnahme neuer oder umgerüsteter Beleuchtungsanlagen
  • Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

 

Vorteile

  • Rechtssichere Absicherung des Arbeitgebers
  • Objektive, belastbare Grundlage im Streit- oder Schadensfall
  • Erleichtert die Kommunikation mit Behörden und Prüforganisationen

 

Worauf Sie achten sollten

  • Ein Nachweis ist nur so aktuell wie die letzte Messung oder Berechnung – bei Umbauten sollte er erneuert werden
  • Messungen müssen mit kalibrierten Geräten und nach anerkanntem Verfahren erfolgen, um vor Behörden zu bestehen

 

FAQ

F: Ist der Beleuchtungsstärkenachweis gesetzlich vorgeschrieben?

A: Direkt vorgeschrieben ist die Einhaltung der Beleuchtungsanforderungen selbst; der Nachweis ist die praktische Dokumentation, mit der Arbeitgeber diese Einhaltung im Bedarfsfall belegen.

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