BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen)
Die BAFA vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Energieeffizienz.
Wichtiger Hinweis: Die Einzelmaßnahme „Beleuchtung“ für Nichtwohngebäude wurde zum 21.07.2026 aus der BEG-Förderung gestrichen – eine reine LED-Umrüstung wird über die BAFA aktuell also nicht mehr direkt bezuschusst. Förderfähig kann Beleuchtung teilweise noch sein, wenn sie Teil eines umfassenderen Sanierungskonzepts oder einer geförderten Energieberatung ist. Da sich Förderprogramme kurzfristig ändern können, empfehlen wir vor jeder Antragsplanung eine aktuelle Prüfung direkt bei der BAFA.
Anwendungsbereiche
- Prüfung im Rahmen größerer energetischer Sanierungskonzepte
- Kombination mit geförderter Energieberatung für Nichtwohngebäude
- Beobachtung künftiger Programmänderungen für eine mögliche Wiedereinführung
Vorteile
- Grundsätzlich attraktives Instrument zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, wenn Beleuchtung Teil eines größeren Projekts ist
- LEDoptix übernimmt die aktuelle Prüfung, welche Programme im Einzelfall greifen könnten
Worauf Sie achten sollten
- Reine LED-Umrüstungen sind seit dem 21.07.2026 nicht mehr eigenständig BAFA-förderfähig
- Vor jeder Antragstellung sollte der aktuelle Programmstand direkt bei der BAFA geprüft werden, da sich die Förderlandschaft kurzfristig ändern kann
FAQ
F: Fördert die BAFA aktuell noch LED-Umrüstungen?
A: Nein, die Einzelmaßnahme Beleuchtung wurde zum 21.07.2026 aus der BEG-Förderung für Nichtwohngebäude gestrichen – eine eigenständige Förderung reiner LED-Umrüstungen ist damit aktuell nicht mehr möglich.
F: Gibt es noch andere Wege, Beleuchtung über die BAFA fördern zu lassen?
A: Teilweise, wenn Beleuchtung Bestandteil eines größeren Sanierungskonzepts oder einer geförderten Energieberatung ist – das sollte im Einzelfall mit der BAFA geklärt werden.
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