« Zurück zum Glossar

KfW-Förderung

 

Die KfW bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen von Nichtwohngebäuden, in die auch Beleuchtungsmaßnahmen als Teil eines größeren Effizienzkonzepts einfließen können.

Anders als ein Zuschuss muss ein KfW-Kredit zurückgezahlt werden, ist aber durch niedrige Zinsen und mögliche Tilgungszuschüsse oft günstiger als eine klassische Finanzierung über die Hausbank. Da sich Konditionen und Programme regelmäßig ändern, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Stand für Ihr konkretes Vorhaben, bevor eine Finanzierungsentscheidung getroffen wird.

 

Anwendungsbereiche

  • Größere energetische Sanierungsprojekte mit Beleuchtung als Teilkomponente
  • Betriebe, die eine zinsgünstige Fremdfinanzierung einer Eigenkapitalinvestition vorziehen
  • Kombination mit anderen Fördermaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans

 

Vorteile

  • Meist günstigere Zinssätze als am freien Kreditmarkt
  • Mögliche zusätzliche Tilgungszuschüsse je nach Programm
  • Kombinierbar mit größeren energetischen Sanierungsmaßnahmen

 

Worauf Sie achten sollten

  • Der Förderantrag muss in der Regel vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
  • Ein Kredit muss trotz günstiger Konditionen vollständig zurückgezahlt werden – im Unterschied zu einem Zuschuss

 

FAQ

F: Kann eine reine LED-Umrüstung über die KfW finanziert werden?

A: Meist nur, wenn sie Teil eines größeren energetischen Sanierungskonzepts ist – eine eigenständige KfW-Förderung ausschließlich für Beleuchtung ist unüblich.

« Zurück zur Glossar Übersicht