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Contracting (Lichtcontracting)

 

Beim Lichtcontracting übernimmt ein Dienstleister nicht nur die Finanzierung, sondern auch Betrieb und Wartung der Beleuchtungsanlage über die Vertragslaufzeit und wird über eine Nutzungsgebühr oder einen Anteil der Energieeinsparung vergütet.

Der Kunde zahlt damit für Licht als Dienstleistung, nicht für Technik. Im Unterschied zum Leasing, bei dem das Eigentum meist nach Vertragsende übergeht, bleibt beim Contracting häufig der Dienstleister für Betrieb und Instandhaltung verantwortlich – Ausfälle, Wartung und teils sogar Stromverbrauchsrisiko liegen beim Contractor, nicht beim Kunden. Welches Modell wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt stark von Betriebsgröße und gewünschtem Verantwortungsumfang ab.

 

Anwendungsbereiche

  • Betriebe, die Betrieb und Wartung der Anlage komplett auslagern möchten
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen mit begrenzten eigenen technischen Ressourcen
  • Große Anlagen mit hohem laufendem Wartungsaufwand

Vorteile

  • Vollständige Entlastung von Betrieb, Wartung und teils Ausfallrisiko
  • Planbare, oft nutzungsabhängige Kosten statt eigener Investition
  • Zugriff auf spezialisiertes Fachwissen des Contracting-Partners

 

Worauf Sie achten sollten

  • Die Vertragsgestaltung – insbesondere zu Laufzeit, Leistungsumfang und Vergütungsmodell – sollte sorgfältig geprüft werden
  • Contracting bindet den Kunden meist über eine längere Laufzeit an einen Anbieter

 

FAQ

F: Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Contracting?

A: Beim Leasing least der Kunde die Anlage und übernimmt meist selbst Betrieb und Wartung, beim Contracting übernimmt der Anbieter zusätzlich Betrieb und Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit.

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