Fluchtwegbeleuchtung
Fluchtwegbeleuchtung ist der Teil der Notbeleuchtung, der Rettungswege, Ausgänge und Fluchtwegkennzeichen bei Stromausfall oder Rauchentwicklung sichtbar macht.
Mindestbeleuchtungsstärke, Anordnung und Umschaltzeiten sind in DIN EN 1838 festgelegt: Fluchtwege müssen innerhalb weniger Sekunden nach Stromausfall ausreichend beleuchtet sein und diese Beleuchtung für eine definierte Mindestdauer, häufig eine Stunde, aufrechterhalten. Fehlende oder ausgefallene Fluchtwegbeleuchtung zählt zu den häufigsten Beanstandungen bei Brandschutzbegehungen in Gewerbebetrieben.
Anwendungsbereiche
- Flure, Treppenhäuser und Notausgänge in Produktions- und Lagerhallen
- Sammelpunkte und Ausgänge in Sporthallen und Versammlungsstätten
- Bereiche mit erhöhtem Rauch- oder Brandrisiko
Vorteile
- Sichere Evakuierung auch bei vollständigem Stromausfall
- Erfüllt zentrale Anforderungen des Brandschutzes
- Vermeidet Beanstandungen und Auflagen bei behördlichen Prüfungen
Worauf Sie achten sollten
- Regelmäßige Funktionsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss dokumentiert werden
- Neue Regale, Trennwände oder Umbauten können bestehende Fluchtwegkonzepte unwirksam machen
FAQ
F: Wie schnell muss Fluchtwegbeleuchtung nach Stromausfall aktiv sein?
A: Nach DIN EN 1838 innerhalb weniger Sekunden, abhängig vom konkreten Anwendungsfall und der zulässigen Umschaltzeit der eingesetzten Technik.
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