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Notbeleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung

 

Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Sie springt bei Stromausfall automatisch ein, um Rettungswege sichtbar zu halten und Gefahrenstellen zu kennzeichnen. Die lichttechnischen Anforderungen regelt DIN EN 1838, für Arbeitsstätten in Deutschland gilt zusätzlich die ASR A3.4/7, für Errichtung und Prüfung die DIN EN 50172 bzw. DIN VDE V 0108-100-1.
Die Sicherheitsbeleuchtung umfasst die Fluchtwegbeleuchtung (kennzeichnet und beleuchtet Rettungswege), die Antipanikbeleuchtung (verhindert Panik in großen Räumen durch ausreichende Grundhelligkeit) und die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Die Ersatzbeleuchtung ermöglicht dagegen, wichtige Tätigkeiten bei Stromausfall weiterzuführen. Notbeleuchtung ist in den meisten gewerblich genutzten Gebäuden, insbesondere Produktionshallen und Versammlungsstätten wie Sporthallen, vorschriftsmäßig erforderlich und wird regelmäßig durch Sachkundige oder Elektrofachkräfte geprüft.

 

Anwendungsbereiche

  • Fluchtwege und Notausgänge in allen gewerblich genutzten Gebäuden
  • Versammlungsstätten wie Sporthallen mit hoher Personenzahl
  • Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung bei plötzlichem Lichtausfall
  • Zentrale Batteriesysteme oder Einzelbatterieleuchten je nach Gebäudekonzept

 

Vorteile

  • Erfüllt zwingende gesetzliche Anforderungen an die Betriebssicherheit
  • Reduziert das Verletzungsrisiko bei Stromausfall erheblich
  • Lässt sich bei einer LED-Umrüstung kosteneffizient direkt mit erneuern
  • Moderne LED-Notleuchten benötigen deutlich weniger Energie im Bereitschaftsbetrieb als ältere Systeme

 

Worauf Sie achten sollten

  • Notbeleuchtungsanlagen müssen regelmäßig funktionsgeprüft und dokumentiert werden
  • Batterien in Einzelbatterieleuchten haben eine begrenzte Lebensdauer und müssen turnusmäßig ausgetauscht werden
  • Bei Umbauten oder neuer Möblierung muss die Wirksamkeit der Notbeleuchtung neu bewertet werden

 

FAQ

F: Ist Notbeleuchtung in jedem Gewerbebetrieb Pflicht?
A: In den meisten gewerblich genutzten Gebäuden ja, insbesondere wenn Fluchtwege nicht ausreichend über Tageslicht oder andere Quellen abgesichert sind – die genaue Pflicht ergibt sich aus Bauordnung, Arbeitsstättenrecht und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.
F: Wie oft muss Notbeleuchtung geprüft werden?
A: In der Regel mindestens jährlich durch eine Sachkundige oder einen Sachkundigen, dazu kommen kürzere Funktionsprüfungen, bei zentralen Batterieanlagen oft automatisiert.
F: Was ist der Unterschied zwischen Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung?
A: Notbeleuchtung ist der Oberbegriff. Die Sicherheitsbeleuchtung dient dem sicheren Verlassen des Gebäudes, die Ersatzbeleuchtung dem Weiterarbeiten bei Stromausfall.

 

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