Zum 21. Juli 2026 hat sich die Förderlandschaft für LED-Modernisierungen grundlegend verändert. Wer jetzt eine Umrüstung plant und mit dem alten BAFA-Zuschuss rechnet, rechnet falsch. Hier der aktuelle Stand – und welche Wege es noch gibt.
Kurz gesagt: Der BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahmen) für Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden ist für neue Anträge ab dem 21.07.2026 entfallen. Beleuchtung bleibt förderfähig, wenn sie Teil einer Sanierung zum Effizienzgebäude ist (BEG Nichtwohngebäude, KfW). Für eine reine LED-Umrüstung gibt es derzeit keinen direkten Zuschuss mehr. Die schnellste Alternative ist Leasing: kein Antrag, kein Eigenkapital, die Rate finanziert sich aus der Stromeinsparung.
Was ist entfallen?
Bis Juli 2026 konnten Unternehmen den Tausch ihrer Innenbeleuchtung als Einzelmaßnahme über das BAFA fördern lassen. Der Zuschuss lag bei 15 % der förderfähigen Kosten, dazu kam die Förderung des Energieeffizienz-Experten.
Mit der neuen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) ist das vorbei. Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind dort kein eigener Fördertatbestand mehr. Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, werden noch nach der alten Richtlinie bewertet. Für alles danach gilt: kein BAFA-Zuschuss für die reine Beleuchtung.
Was bleibt: Beleuchtung als Teil der Gesamtsanierung
Ganz verschwunden ist Beleuchtung aus der Förderung nicht. Laut aktuellem KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen (Version 09/2026) wird der Einbau von Beleuchtungssystemen für Innenräume weiterhin gefördert – und zwar ausschließlich im Rahmen der BEG Nichtwohngebäude, also bei der Sanierung zum Effizienzgebäude (zum Beispiel über den KfW-Kredit 263).
Was das in der Praxis heißt:
- Nur zusammen mit anderen Maßnahmen. Die Beleuchtung ist ein Baustein der energetischen Sanierung – etwa gemeinsam mit Dämmung, Heizung oder Lüftung. Die Förderhöhe hängt davon ab, welcher Effizienzgebäude-Standard am Ende erreicht wird.
- Nur kompletter Leuchtentausch. Retrofit-Lampen und Ersatzleuchtmittel sind nicht förderfähig.
- Steuerung zählt mit. Tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung kann als Mess-, Steuer- und Regelungstechnik förderfähig sein.
- Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Beginn. Ohne zugelassenen Experten und ohne Antrag vor Maßnahmenbeginn gibt es keine Förderung.
Für Betriebe, die ohnehin eine größere Sanierung planen, kann das interessant sein. Für die meisten, die „nur“ ihre Beleuchtung modernisieren wollen, ist dieser Weg zu groß.
Die Alternative ohne Antrag: Leasing
Wer sich Antragsprüfung, Energieberater und Wartezeit sparen möchte, hat eine zweite Option: Leasing über unseren Partner MMV Leasing GmbH / MMV Bank GmbH.
- Kein Förderantrag, keine Vorlaufzeit. Sie können starten, sobald die Planung steht.
- Kein Eigenkapital. Die Banklinie bleibt unberührt.
- Das ganze Paket in einer Rate: Lichtplanung, Leuchten, Montage.
- Rate kleiner als die Einsparung. In unseren realisierten Projekten lag die monatliche Leasingrate bei etwa der Hälfte der monatlichen Stromeinsparung. Sie sparen also vom ersten Monat an mehr, als Sie zahlen.
- Nach Laufzeitende gehört die Anlage Ihnen – und die volle Einsparung bleibt.
Mehr zum Prinzip im Glossar unter LED-Leasing.
Förderung oder Leasing – was passt zu Ihnen?
| BEG NWG (KfW) | Leasing | |
|---|---|---|
| Geeignet für | Gesamtsanierung des Gebäudes | Reine Beleuchtungsmodernisierung |
| Vorlauf | Energieberater, Antrag vor Beginn, Zusage abwarten | Angebot, Prüfung, Start |
| Eigenkapital | Kredit plus ggf. Eigenanteil | Keins |
| Effekt ab Tag 1 | Ja, nach Umsetzung | Ja, positiver Cashflow |
Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Projekt ab. Oft zeigt schon die Wirtschaftlichkeitsrechnung, dass sich die Umrüstung auch ganz ohne Förderung in zwei bis drei Jahren amortisiert. Dann ist Warten auf eine Förderung teurer als Handeln.
Warum Sie nicht auf die nächste Förderrunde warten sollten
Jeder Monat mit alter Beleuchtung kostet Strom. Bei einer typischen Halle mit Leuchtstoffröhren oder HQL-Strahlern liegt das Einsparpotenzial bei 50 bis 70 %. Wer ein Jahr auf ein neues Förderprogramm wartet, verschenkt in der Regel mehr Geld, als ein Zuschuss gebracht hätte.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch BAFA-Förderung für LED-Beleuchtung?
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nicht mehr. Energieeffiziente Innenbeleuchtung in Nichtwohngebäuden ist in der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie kein eigener Fördertatbestand mehr. Anträge, die vorher gestellt wurden, werden nach der alten Richtlinie bewertet.
Wird LED-Beleuchtung über die KfW noch gefördert?
Ja, aber nur im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzgebäude (BEG Nichtwohngebäude, z. B. KfW-Kredit 263). Gefördert wird dort der komplette Leuchtentausch, Retrofit-Lampen sind ausgeschlossen. Eine reine LED-Umrüstung ohne weitere Sanierungsmaßnahmen erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel nicht.
Brauche ich für die Förderung einen Energieberater?
Ja. Für die BEG-Förderung ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte nötig, und der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. LEDoptix berät zur Förderung, begleitet den Prozess und liefert die technischen Unterlagen für den Energieberater.
Was ist die Alternative zur Förderung?
Leasing. Über unseren Partner MMV Leasing lässt sich die komplette Umrüstung ohne Eigenkapital und ohne Förderantrag finanzieren. In unseren realisierten Projekten lag die monatliche Rate bei etwa der Hälfte der monatlichen Stromeinsparung.
Hinweis: Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Stand dieses Beitrags: Oktober 2026. Verbindlich sind die aktuellen Merkblätter von KfW und BAFA.
Quellen
- licht.de: BEG-Förderung für Beleuchtung entfällt
- KfW Infoblatt BEG – Förderfähige Maßnahmen, Version 11.0 (09/2026)
- ecogreen: BEG-Reform 2026 – Änderungen für Nichtwohngebäude zum 21. Juli 2026
Über den Autor: Jan Reiners
LED-Beleuchtungsexperte und TÜV-zertifizierter Fachplaner bei der LEDoptix GmbH mit über 15 Jahren Erfahrung in Lichtplanung und LED-Umrüstung für Industrie, Logistik und Gewerbe. Jan Reiners auf LinkedIn
