Am 25. Oktober 2026 werden die Uhren zurückgestellt. Ab dann wird es schon am späten Nachmittag dunkel. Für viele Betriebe heißt das: Schichtwechsel, Anlieferung und Feierabend finden im Dunkeln statt. Auf dem Parkplatz, an der Laderampe, auf dem Weg zum Eingang.

Kurz gesagt: Für Außenflächen gelten verbindliche Mindestwerte – laut ASR A3.4 zum Beispiel 10 Lux auf betrieblichen Parkplätzen, 5 Lux auf Fußwegen und 150 Lux an Laderampen. Als Betreiber tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Alte Natriumdampf-, HQL- oder Halogenstrahler erreichen diese Werte oft nicht mehr und verbrauchen gleichzeitig am meisten Strom, weil sie im Winter am längsten brennen. Eine geplante LED-Umrüstung spart typischerweise 60–70 % Energie.

Warum Außenbeleuchtung im Herbst plötzlich wichtig wird

Im Sommer fällt schlechte Außenbeleuchtung kaum auf. Wenn die Spätschicht um 22 Uhr endet, ist es noch halbwegs hell oder die Wege sind vertraut. Ab Ende Oktober ändert sich das. Dann liegt fast jeder Schichtwechsel, jede späte Anlieferung und jeder Gang zum Auto im Dunkeln.

Genau dort hängen in vielen Betrieben noch alte Leuchten: Halogenstrahler, Natriumdampflampen (NAV), HQL-Lampen oder Leuchtstoffröhren in Feuchtraumwannen. Das sehen wir regelmäßig bei Begehungen. Drinnen ist alles modernisiert, die Hallen sind auf LED umgestellt – draußen läuft die Technik aus den 90ern. Unbemerkt, weil sie eben noch irgendwie leuchtet.

Das Problem: Diese Leuchtmittel verlieren über die Jahre deutlich an Lichtstrom. Die Lampe brennt, aber auf dem Boden kommt immer weniger an. Ausgefallene Strahler werden oft erst ersetzt, wenn sich jemand beschwert.

Welche Mindestwerte gelten für Parkplatz, Laderampe und Wege?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 legt im Anhang 4 Mindestwerte für Bereiche im Freien fest. Eine Auswahl:

Bereich Mindest-Beleuchtungsstärke
Fußwege 5 lx
Betriebliche Parkplätze 10 lx
Fahrwege (Werkstraßen, bis 30 km/h) 10 lx
Fahrwege (bis 50 km/h) 20 lx
Be- und Entladen von Stückgut 20 lx
Umschlagflächen / Verladestellen 30 lx
Laderampen 150 lx

 

Wichtig: Das sind Mindestwerte, die im Betrieb nicht unterschritten werden dürfen – nicht Werte, die die Anlage am ersten Tag einmal erreicht hat. Gerade an der Laderampe liegt der Wert mit 150 Lux deutlich höher, als viele erwarten. Ein einzelner alter Strahler über dem Tor reicht dafür in der Regel nicht.

Verkehrssicherungspflicht: Wer haftet bei einem Unfall?

Für Außenflächen, die Mitarbeiter, Lieferanten oder Besucher betreten, sind Sie als Betreiber verantwortlich. Das gilt für den Parkplatz genauso wie für den Weg vom Tor zum Eingang oder die Rampe, an der abends noch ein Lkw entladen wird.

Stürzt dort jemand im Halbdunkel, wird gefragt, ob die Beleuchtung ausreichend war. Spätestens im Versicherungsfall. Und dann zählt nicht, ob „eigentlich Licht da war“, sondern ob die geforderten Werte erreicht wurden. Wer das nicht belegen kann, hat ein Problem.

Deshalb unser Rat: Außenbeleuchtung nicht als Restposten behandeln, sondern genauso planen und dokumentieren wie die Hallenbeleuchtung.

Im Winter brennt die Außenbeleuchtung am längsten

Dämmerungsgesteuerte Außenbeleuchtung läuft über das Jahr gerechnet rund 4.000 Stunden – der größte Teil davon im Winterhalbjahr. Alte Strahler mit 150 bis 400 Watt verbrauchen dann besonders viel Strom.

Ein Rechenbeispiel:

  • 40 Außenstrahler mit je 200 Watt Systemleistung (NAV/HQL inkl. Vorschaltgerät)
  • rund 4.000 Betriebsstunden pro Jahr, 20 Cent pro kWh
  • Bestand: 32.000 kWh → ca. 6.400 € pro Jahr
  • LED mit 70 Watt: 11.200 kWh → ca. 2.240 € pro Jahr
  • Ersparnis: rund 4.160 € pro Jahr, also etwa 65 %

Dazu kommt: LED-Außenleuchten sind auf zehntausende Betriebsstunden ausgelegt. Der jährliche Tausch defekter Lampen mit Hubsteiger entfällt.

Warum 1:1-Tausch draußen nicht reicht

Außenbeleuchtung ist keine Tausch-Aufgabe, sondern eine Planungsaufgabe. Wer einfach jeden alten Strahler durch einen LED-Strahler ersetzt, riskiert neue Probleme:

  • Blendung: Falsch ausgerichtete LED-Strahler blenden Fahrer, Staplerfahrer und Nachbarn.
  • Insekten: Kaltweißes Licht mit hohem Blauanteil lockt deutlich mehr Insekten an. Warmweiß mit höchstens 3.000 K ist draußen meist die bessere Wahl.
  • Ungleichmäßige Ausleuchtung: Helle Inseln und dunkle Zonen dazwischen sind ein Sicherheitsrisiko – das Auge kann sich nicht schnell genug anpassen.
  • Normwerte verfehlt: Ohne Lichtberechnung weiß niemand, ob die Mindestwerte tatsächlich erreicht werden.

Mit einer Lichtplanung nach DIN EN 12464-2 und ASR A3.4 wird festgelegt, wo welche Leuchte mit welcher Optik hängt. Oft reichen danach weniger Lichtpunkte als vorher – bei besserem Ergebnis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Parkplatz- und Außenbeleuchtung.

Unser Tipp: Ein Rundgang bei Dunkelheit

Gehen Sie in den nächsten Tagen einmal bei Dunkelheit über Ihr Gelände. Nehmen Sie sich zehn Minuten Zeit und achten Sie auf drei Fragen:

  1. Wo ist es zu dunkel? Wege, Ecken, Treppen, der Bereich hinter dem Lkw an der Rampe.
  2. Wo blendet es? Strahler, die direkt ins Gesicht oder in die Fahrerkabine leuchten.
  3. Welche Leuchten sind ausgefallen oder flackern?

Wenn Sie dabei mehr als eine Stelle finden, lohnt sich eine Messung. Mit einem Luxmeter ist in einer Stunde klar, wo Sie stehen.

Häufige Fragen

Wie hell muss ein Firmenparkplatz beleuchtet sein?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 nennt für betriebliche Parkplätze einen Mindestwert von 10 Lux. Für Fußwege gelten 5 Lux, für Laderampen 150 Lux. Diese Werte dürfen auch nach Jahren im Betrieb nicht unterschritten werden.

Wer haftet, wenn auf dem dunklen Firmengelände jemand stürzt?

Für Flächen, die Mitarbeiter, Lieferanten oder Besucher betreten, trägt der Betreiber die Verkehrssicherungspflicht. Kommt es zu einem Unfall, wird geprüft, ob die Beleuchtung ausreichend war. Unzureichendes Licht kann dann zum Haftungs- und Versicherungsthema werden.

Wie viel spart LED-Außenbeleuchtung gegenüber Natriumdampf- oder HQL-Lampen?

Typisch sind 60 bis 70 Prozent weniger Stromverbrauch. Im Rechenbeispiel mit 40 Strahlern à 200 Watt und rund 4.000 Betriebsstunden pro Jahr sinken die Stromkosten von etwa 6.400 Euro auf rund 2.240 Euro.

Welche Lichtfarbe ist für Außenbeleuchtung sinnvoll?

Warmweißes Licht mit höchstens 3.000 Kelvin lockt deutlich weniger Insekten an und blendet weniger. Für die meisten Parkplätze, Wege und Fassaden ist das die bessere Wahl als kaltweißes Licht.

Quellen

Über den Autor Jan Reiners

LED-Beleuchtungsexperte und TÜV-zertifizierter Fachplaner bei der LEDoptix GmbH mit über 15 Jahren Erfahrung in Lichtplanung und LED-Umrüstung für Industrie, Logistik und Gewerbe. Jan Reiners auf LinkedIn.

So unterstützen wir Sie

Wir nehmen Ihre bestehende Außenbeleuchtung auf, messen nach und erstellen eine Lichtplanung nach DIN – herstellerneutral und mit konkreten Zahlen zu Verbrauch und Einsparung. Auf Wunsch übernehmen wir auch Montage, Demontage und Entsorgung der Altleuchten. Wenn Sie lieber planbar monatlich zahlen, ist auch Leasing möglich.

Wie gut ist Ihr Betriebsgelände ausgeleuchtet, wenn die Schicht im Dunkeln endet?

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